Gesellschaft » Schulwesen
erstellt am: 24.01.2010 von: admin
» Es ist Aufgabe der Volksschule, junge Leute zum Nachdenken über Werte und Tugenden sowie über Weltoffenheit anzuregen, damit sie über den Zaun vertrauter Ansichten blicken und besser mit Andersdenkenden zurechtkommen können.
» Einen Unterricht solcher Zielsetzung mit einer Unterweisung in Religion (“Teaching in Religion”) zu verquicken, ist aufgrund deren unteilbaren Wahrheits- und Heilsanspruchs nicht möglich.
» Interreligiösen oder konfessionell-kooperativer Religionsunterricht ist ebenfalls “Teaching in Religion”und kann dazu führen, dass real bestehende Unvereinbarkeiten verschleiert und das Wissen über die einzelnen Religionen und ihre gesellschaftspolitischen Auswirkungen verdrängt werden.
» Ein interreligiöser Unterricht kann zudem für Religionsfreie nicht obligatorisch sein, weil er deren Religionsfreiheit verletzt.
» Die “Unparteilichkeit der Lehrperson” ist zwar im Sinne der guten Absicht möglich, als de facto bestehende Haltung einer engagierten Lehrkraft aber eine Illusion.
» “Teaching in Religion” kann an der Volksschule nicht verfassungskonform erfolgen. Religionsunterricht ist ein Recht der Religionsgemeinschaften, keine Aufgabe der Schule.
» Religion ist insgesamt ein wandelbarer und kritikbedürftiger Teil der Kultur, auf den viele Menschen, auch solche von hohem Ethos, ohne Nachteil verzichten können.”Teaching about Religion” ist deshalb Teil von Kulturgeschichte und benötigt kein eigenes Schulfach. Grundwissen über belegbare religionsgeschichtliche und religionsphänomenologische Tatsachen können im Geschichts- und Geographieunterricht und in den Sprachfächer vermittelt werden.
» Ethik und Moral sind zwar historisch mit religiösen Vorstellungen verknüpft, aber in der Sache von Religion so verschieden wie Kunst und Wissenschaft; sie setzen auch keine religiösen Überzeugungen voraus. Ethische Fragen im Rahmen eines Religionsfachs für alle zu behandeln, ist darum tendenziell irreführend und für Religionsfreie diskriminierend.
» Die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen und Wertbegriffen ist Voraussetzung für mündige BürgerInnen. Die sachliche und faire Debatte solcher Fragen kann – aber muss nicht zwingend – in einem gesonderten Fach geübt werden.
» Sozialverträgliches Verhalten kann und muss die Schule jedoch in jedem Fach fördern, und der Respekt vor dem Anderen ist ein Grundanliegen jeder Art von Bildung.
» Toleranz als humanistisches Erziehungsziel bedeutet nicht Achtung jeglicher Meinung, sondern Achtung des Mitmenschen und seines Rechts auf eigene Meinung.
» Wo ein spezifischer Werteunterricht erteilt wird, soll er als Unterricht in “Ethik”, “Lebensfragen” oder “Lebenskunde” erteilt werden. Dieser soll kritisches Denken, ethisches Reflektieren, faires Diskutieren und die Entwicklung eines gesunden Selbstwertgefühls der jungen Menschen fördern.